Die üblichen Geschichten bezüglich Verspätungen etc. sind von der deutschen Bahn ja bereits hinlänglich bekannt. Es gibt aber auch noch andere Erfahrungen, die in diesem Fall ich mit der deutschen Bahn gemacht habe und die ich euch nicht vorenthalten will.
Nachdem sich abgezeichnet hatte, dass (nicht nur) ich beruflich häufig unterwegs sein werde und das bevorzugte Transportmedium die Bahn sein sollte, entschloss mein Chef eine Bahncard für die Firma anzuschaffen. Während der ersten Überlegungen hatte man naiver Weise noch gedacht, dies sei kein Problem. Nach einem ersten Gespräch mit den Ansprechpartner bei der deutschen Bahn, wurde jedoch schnell klar, dass eine Firmenbahncard gar nicht angeboten wird. Nun ja, das war schade aber auf die ein oder andere Weise evtl. noch nachvollziehbar.
Nun gut, dann gibt es halt eine persönliche Bahncard, die von der Firma bezahlt wird. Als wir auch diesbezüglich eines besseren belehrt werden mussten, kamen wir dann doch so langsam in grübeln. Ich musste mir die Bahncard also tatsächlich persönlich kaufen, um mir die Kosten später von meiner Firma erstatten zu lassen. Da die Bahncard ein Foto enthält, kam ich nicht umhin mich zu einem Service-Center (zu der Zeit hat der Begriff "Service" in mir noch keine Reaktion ausgelöst) zu begeben, um die Bahncard in Auftrag zu geben. Ich hatte mich lediglich gefragt, ob es tatsächlich noch nicht möglich ist, mit der heutigen Technik Fotos digital zu übermitteln. Da ich mich in der Branche ein wenig auskenne, waren meine Ansprüche wahrscheinlich einfach zu hoch.
Nachdem ich dann endlich im Besitz der Bahncard war, dauerte es natürlich nicht lange, bis die erste Reise vor der Tür stand. Jetzt ging es darum eine Reise inklusive der Platzreservierungen zu buchen. Immerhin besitzt die deutsche Bahn eine Internetseite über die verschiedene Dienste angeboten werden und da das Reisen mit Zügen zum Kerngeschäft gehört, sollte eine Online-Buchung wohl kein Problem sein. War es auch nicht, aber es gab eine kleine Einschränkung, von der wir kurz darauf erfahren sollten: Eine Online-Buchung für einen Bahncard-Besitzer ist nur mir einer Kreditkarte möglich und die verwendete Kreditkarte muss dem Bahncard-Besitzer gehören. Leider besaß ich keine Kreditkarte und wir mussten uns eine andere Möglichkeit überlegen. Schließlich hatte ich keine Lust für jede Buchung zu einem Service-Center fahren zu müssen. Nachdem unsere Geschäftsstelle ein wenig recherchiert hatte, kamen wir zu der Lösung die uns in Zukunft dauerhaft begleiten sollte: Eine telefonische Buchung, basierend auf der Kreditkarte einer anderen Person, wobei die Fahrkarte dann, mit Hilfe einer Bestellnummer, von einem Fahrkarten-Automaten ausgedruckt wird. Von nun an, hat also unsere Geschäftsstelle meine Reisen telefonisch gebucht. Das dieses Verfahren fehleranfällig ist, kann man sich evtl. denken und es sollte auch nicht lange dauern, bis es einen ersten Zwischenfall gab.
Bei der telefonischen Buchung muss man angeben, dass die Buchung für einen Bahncard-Besitzer ist, damit der gewährte Rabatt auch gegeben wird. Da unsere Geschäftsstelle die Buchungen mittlerweile sehr routiniert durchführte, bin ich davon überzeugt, dass sie diese Angaben auch immer gemacht hat. Trotzdem ist es passiert, dass bei einer Buchung der Rabatt nicht gegeben wurde (wahrscheinlich weil der/die SachbearbeiterIn der Bahn es nicht verstanden oder vergessen hat). Mir ist das beim ziehen der Fahrkarte nicht aufgefallen, denn die Preise für die Fahrkarte bezahle nicht ich, sondern mein Arbeitgeber. Bei der nach der Reise durchzuführenden Reisekostenabrechnung, sind die falsch berechneten Kosten dann aufgefallen. Ein Anruf bei der deutschen Bahn sollte die Sache klären und die Aussage der deutschen Bahn ist in diesem Fall beachtlich: Es wäre meine Pflicht gewesen, die zu hohen Kosten, die auf der Fahrkarte ausgewiesen waren, umgehend beim Zugbegleiter zu reklamieren und mir eine schriftliche Bestätigung von ihm geben zu lassen. Schliesslich könne im nachhinein niemand nachweisen, dass ich derjenige war, der die Fahrkarten benutzt hat und nicht jemand anderes. Des weiteren sei es nicht möglich die Reklamation über unsere Geschäftsstelle durchzuführen. Vielmehr muss dies durch den Inhaber der Bahncard schriftlich erfolgen. Ich musste also einen Brief an die deutsche Bahn schreiben, in dem ich um Erstattung der Kosten gebeten habe. Die Antwort erfolgte natürlich nicht prompt, sondern ließ einige Zeit auf sich warten. Ich möchte an dieser Stelle keine Stellen aus dem Antwortschreiben zitieren, da es für die deutsche Bahn zu peinlich wäre. Neben der Kernaussage des Schreibens sind auch die Formulierungen in dem Schreiben nicht salonfähig. Dort habe ich zu lesen bekommen, dass ich aufgrund meiner Unfähigkeit ja selber Schuld wäre und die deutsche Bahn mir Ausnahmsweise eine Gutschrift über den Differenzbetrag ausstellt. Die Gutschrift kann dann bei der Buchung der nächsten Reise (soll ich überhaupt jemals wieder mit der Bahn fahren?) verwendet werden. Bisher dachte ich immer das die Verwendung einer Gutschein-Nummer mittlerweile gebrächlich ist - aber nicht bei der Bahn. Die Gutschrift kann nur persönlich vorgelegt werden. Für mich bedeutet das, dass ich die nächste Reise in einem Service-Center vor Ort buchen musste, um den Gutschein einlösen zu können. Mein bereits bestehendes Bild der unfreundlichen Mitarbeiter im Service-Center hat sich dabei wieder einmal bestätigt.
Fortsetzung folgt (wahrscheinlich)...